In der Regel schlage ich meinen Mandanten bei Erstkontakt ein Beratungsgespräch vor, und stimme hierzu die Kopie der Dokumente / Unterlagen ab, die ich für eine erste summarische Überpüfung im konkreten Einzelfall benötige, beispielsweise
- Arbeitsvertrag oder Testament
- aussergerichtliche, oder gerichtliche, Kommunikation mit allen masgeblich Beteiligten bis dato,
- wenn möglich gerne kurze Skizierung des Sachverhalts mit Fragen an den Anwalt
- alle einstweilen aus ihrer Sicht relevante sonstigen Dokumente / e – mails / Gerichtsunterlagen, sonstiges ,
- soweit vorhanden Rechtsschutzversicherungsschein
(Erst – ) Beratungsgespräch : Im Anschluss
- überprüfe ich vorab die übersandten Unterlagen , um dann
- in der Regel weitere Einzelheiten in einem ausführlichen “Frage“- und Beratungstelefonat mit ihnen besprechen, Dauer je nach Sachverhalt mindestens bis 15 min, in der Regel eher 30 – 60 min,
- einschliesslich etwaigem Folgetelefonat bei offen / noch dann zu klärenden Fragen,
- mit dem Ziel auf Grundlage der rechtlichen Rahmenbedingungen ihnen
1. die Rechtslage zu skizieren , und
2. soweit erforderlich, weitere Massnahmen anzuraten und in Absprache mit Ihnen zu veranlassen.
Honorar Erstberatung / Beratung: Ich berechnen meine Leistungen
- nach der Gebührenordnung für Rechtsanwälte (RVG),
- nach Vereinbarung und Angelegenheit zu Stundensätzen von € 150,00 – € 300,00,
- und auch am Telefon & Online mit sehr wettbewerbsfähigen Erstberatungsangeboten:
Das Beratungsgespräch rechne ich ich nach dem RVG zunächst pauschal mit einer Beratungsgebühr ab, in der Regel mit in etwa folgendem Leistungsumfang
- € 199,00 netto + 19 % USt, also € 236,81 (+ Auslagen € 20,00 netto )
– Prüfung wie oben
– Beratungstelefonat ca. 30 – 60 min einschliesslich 1 Folgetelefonat soweit erforderlich - + € 50,00 netto + 19 % USt. 2 – 3 Folgetelefonate soweit erforderlich,
um dann gemeinsam zu überlegen wie sinnvollerweise weiter vorzugehen ist, insbeondere auch ob weitere anwaltliche Beratung und Vertretung anzuraten ist
Sollte der Zeitaufwand für das Erstberatungstelefonat einschliesslich Folgetelefonat maximal 30 min betragen, bin ich bei einfachereren Sachverhalten und wirtschaftlich schwächer gestellten Mandaten auch nach Absprache ausnahmsweise bereit lediglich € 99,00 + 19 % USt., im Einzelfall auch weniger abzurechen.
Aussergerichtliche & gerichtliche Vertretung Kosten / Honorar
Sofern ich keine besondere Stundenvereinbarung mit ihnen vereinbare, rechne ich nach den gesetzlichen Gebühren der Rechtsanwaltsvergütungsordnung ab.
Aussergerichtlich rechnen ich – nach Vereinbarung – auch zu Stundensätzen ab.
Honorar & Prozesskosten nach Gesetz (Regelfall)
Im Streitfall können vor Gericht folgende Kosten entstehen:
- Gerichtskosten ,
- Kosten für etwaige Zeugen oder Sachvertständige,
- Rechtsanwaltskosten
– für die aussergerichtliche Beratung sowie Vertretung
– für die gerichtliche Vertretung
Die Rechtsanwaltskosten für die aussergerichtliche Vertretung werden zu 1/2 auf die Rechtsanwaltskosten für die gerichtliche Vertretung angerechnet, sofern aussergerichtlich nach RVG, und nicht nach Stundens#tzen, abgerechnet wird.
Die Höhe des Rechtsanwaltshonorars nach dem RVG, richtet sich hierbei nach gesetzlich festgelegten Gebührensätzen. Berechnungsgrundlage sind
- Streitwert
- Art der Tätigkeit, insbesondere aussergerichtlich oder gerichtlich,
- Aufwand der Tätigkeit .
Prozesskostenhilfe wird vergleichbar unter den Voraussetzungen gewährt, unter denen Anspruch auf Hartz IV bestände. Für Einzelheiten zu Prozesskostenhilfe und Antragsformular clicken Sie hier ….
Kostenrisiko
Das Kostenrisiko Ihrer Rechtsanwaltskosten können Sie (ohne Gewähr)
- nach dem DAV Prozesskostenrechner (Deutscher Anwaltverein), oder
- nach dem Roland Prozessrechner (Roland Rechtsschutzversicherung AG)
ermitteln.
Hinweis: Bei Nutzung der Prozesskostenrechner sind für das Verfahren I. Instanz im Arbeitsrecht nur die eigenen Rechtsanwaltsgebühren einzugeben.
Anders als in sonstigen Gerichtsverfahren trägt in der I. Instanz vor den Arbeitsgerichten jede Prozesspartei ihre Rechtsanwalts- & Prozesskosten selber. Auch bei Obsiegen werden diese Kosten also nicht von der Gegenpartei erstattet.
In Erbrechtsstreitigkeiten wird oft eine angemessene aussergerichtlichtliche Einigung an Stelle eines streitigen Erbrechtsprozess anzustreben sein und in der Regel dann auch die wechselseitigen Anwaltskosten „gegeneinander aufgehoben“ , so dass bei Einigungen in der Regel jede Partei ihre Anwaltskosten selber trägt.
Streitwerte
Den Streitwert im Arbeitsrecht können Sie dem Streitwertkatalog Arbeitsgerichtsbarkeit 2018 entnehmen. Der Streitwert einer Zahlungsklage richtet sich beispielsweise nach der Höhe geltend gemachten Betrages. Der Streitwert einer Abmahnung wird unabhängig von der Anzahl der Vorwürfe in der Abmahnung mit 1 Monatsgehalt pro Abmahnung berechnet. Eine Kündigungsschutzklage wird i.d.R mit 1/4 Jahresgehalt angesetzt, jede weitere Kündigung je nach Gericht 1 – 2 Gehälter. Für Streit über ein Zeugnis wird üblicherweise 1 Monatsgehalt angesetzt. Der Streitwert einer Urlaubsstreitigkeit richtet sich nach der Höhe des Gehalts für diesen Zeitraum.
Die Streitwerte im Erbrecht richten sich grundsätzlich nach dem wirtschaftlichen Wert der beauftragten Tätigkeit, und sind sinnvollerweise aussergerichtlich mit dem Mandanten abzustimmen, gerade auch ob aussergerichtlich je nach Streitwerthöhe auch eine Stundenvereinbarung an Stelle Abrechnung nach RVG anzuraten ist. Für die Erbengemeinschaft finden sich nützliche Hinweise hierzu auch – extern – auf https://www.ratgeber-erbengemeinschaft.de/erbrecht/prozesskostenrechner/#schnellrechner-prozesskosten
Gerichtskosten Arbeitsgericht
-
Gerichts – Kostenrechner Arbeitsgerichtsverfahren I. Instanz
-
Gericht – Kostenrechner Arbeitsgerichtsverfahren II. Instanz
Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen einen mit mir nach den §§ 312 b , 312 c, BGB geschlossenen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mich, Rechtsanwalt Bodo Michael Schübel, Hohenstaufenring 62, 50674 Köln , mittels einer eindeutigen Erklärung, z. B. durch einen mit der Post versandten Brief, ein Telefax an (+49) 0221 64009091 oder eine E-Mail an anwalt@schuebel.com über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie diese Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens 14 Tage ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf in unserer Anwaltskanzlei eingegangen ist.
Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass mit der Beratung oder Vertretung während der Widerrufsfrist begonnen werden soll, so haben Sie uns für bereits erbrachte Leistungen einen Betrag zu bezahlen, der dem Wert der bis zu diesem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, erbrachten Leistungen entspricht.
Verlust des Widerrufsrechts
Ihr Widerrufsrecht erlischt vor Ablauf der Widerrufsfrist, wenn wir auf Ihre ausdrückliche Zustimmung hin mit der Ausführung der Leistungen begonnen haben und die Leistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig erbracht wurden.
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Ort, Datum Unterschrift/Auftraggeber
Vereinbarung über Leistungsbeginn vor Ablauf Widerrufsfrist
In Kenntnis der vorstehenden Widerrufsbelehrung verlange ich als Auftraggeber ausdrücklich, dass Rechtsanwalt Bodo Michael Schübel mit seiner Leistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Mir ist bekannt, dass ich bei Widerruf bereits erbrachte Leistungen zu bezahlen habe und bei vollständiger Vertragserfüllung durch Rechtsanwalt Schübel mein Widerrufsrecht verliere.
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Ort, Datum Unterschrift/Auftraggeber