Verhandlungssichere Kenntnisse in Englisch sowie kommunikationsfähige Kenntisse in Französich und Niederländisch, mit besonderem Praxis Schwerpunkt für die Nachbarländer Niederlande, Oesterreich und Polen machen Rechtsanwalt Schübel auch zu einem ausgewiesenem Spezialisten in Legal Cross BorderAngelegenheiten, insbesondere auch im Erbrecht und im Arbeitsrecht.

Internationales Erbrecht

Wenn keine besonderen testamentarischen Regelungen getroffen werden, gilt auch für deutsche / Eu – Staatsbürger mit ständigen Aufenthalt im EU – Ausland das Erbrecht des Landes, in dem sie sich gewöhnlich zuletzt vor ihrem Tod aufgehalten haben. Anders als vor dem 17.08.2015 gilt nach der neuen EU – Erbrechtsverordnung also nicht mehr das Recht der eigenen Staatsangehörigkeit, sondern eben des (auslöndischen) gewöhnlichen Aufenthaltsortes. Ausnahmen gibt es für Dänemark, Grossbritanien und Irland.

Grundlegende Unterschiede, beispielsweise im EU – Pflichtteilsrecht, können also ungewollt zu grundlegenden Veränderungen der ursprünglich nach deutschem Recht geplanten, oder auch nicht geplanten …., Erbfolge werden.

Testamentarisch und mit Erbvertrag gibt es Möglichkeiten, je nach Vermögen ganz oder zuimindest teilweise weiter Deutsches Erbrecht trotz Aufenthalt im EU – Ausland zu vernbaren / verfügen.

Internationales Arbeitsrecht 

Ebenso berate und vertrete ich nationale und internationale Mandanten in grenzübergreifen Entsendungsfällen oder auch bei Arbeitsverträgen mit ausländischen Arbeitgebern und/ oder Geltung ausländischem Arbeitsrechts, z.B. wegen Tätigkeit in einem anderen EU – Staat.

Ebenso entwerfe ich deutsch – englisch zweisprachige Arbeits- oder sonstigen Verträge und betreue internationale Mandanten in allen arbeits- und sozialrechtlich relevanten Angelegenheiten einschliesslich etwaiger Arbeitserlaubnisse und Aufenthaltsangelegenheiten.