Seminare zum neuen Konsumcannbisgesetz, im Polizei- und Ordnungsrecht, im Strassenverkehr und im Arbeitsrecht seit 2024 hält Rechtsanwalt Bodo Michael Schübel für alle Beteilgten, Betroffenen und Interessierten. 

Grundsätzlich kann jeder in Deutschland Wohnsitz ansässige, oder sich dort gewöhnlich regelmäßig aufhaltende,  ab 18 Jahren jetzt ab 01.07.2024 Mitglied einer Cannabis Anbauvereinigung werden, und als Heranwachsender (Alter 18-21 Jahre ) bis zu 35 g Cannabis im  Monat von dieser beziehen, über Alter 21 Jahre bis zu  50 Gramm im Monat.

Zulässig ist nur die Mitgliedschaft in einer einzigen Cannabis Anbauvereinigung. 

Dazu werden zahlreiche personenbezogenen Daten der Mitglieder, auch zum Umfang des monatlichen und jährlichen Cannabis Konsums des einzelnen Mitglieds , künftig nach § 16 Cannabisgesetz „nicht anonymisiert“ gespeichert, und werden von den zuständigen Aufsichtsbehörden überprüft.

Ebenso dürfen ab 01.04.2024  in der eigenen Wohnung bis zu drei Cannabis Pflanzen gleichzeitig angebaut und geerntet werden.

Im Strassenverkehr gelten für Cannabiskonsumenten strenge Grenzwerte und Verbote.

Geballtes Knowhow zur praxisnahen Umsetzung des neuen Cannabisrecht vermittelt Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht Bodo Michael Schübel in seinen Onlineseminaren zum neuen Konsumcannabisgesetz. Einzelheiten dazu finden sie auf https://cannabisrecht.org/seminare/