Nach langer politischer Auseinandersetzung hat der Bundestag am Freitag, 23. Februar 2024, und der Bundesrat am 22.03.2024 den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zum kontrollierten Umgang mit Cannabis“ (20/8704, 20/8763) gebilligt. Mit dem Gesetz soll Erwachsenen künftig der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum im privaten und öffentlichen Raum erlaubt werden. Das Gesetz sieht den legalen Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene vor. Ermöglicht wird nun der private Eigenanbau, der gemeinschaftliche nichtgewerbliche Eigenanbau und die kontrollierte Weitergabe von Cannabis durch Anbauvereinigungen.
Das Gesetz zielt den Angaben zufolge darauf ab, zu einem verbesserten Gesundheitsschutz beizutragen, Aufklärung und Prävention zu stärken, den illegalen Markt für Cannabis einzudämmen sowie den Kinder- und Jugendschutz zu verbessern.

Das veranlasste mich begleitend in 21 Leseeinheiten von i.d.R. 3 bis 5 min den Ratgeber “ Das neue Cannabisgesetz – Informationsleitfaden aus anwaltlicher Sicht, 80 s“, zusammen zu stellen, der auch „Basis – Grundlage“ meiner Seminar – Module zum neuen Cannabisgesetz ist . Er verschafft einen ausführlicheren Einblick in alle wesentlichen Regelungen des neuen Cannabisgesetz, durch die

  • Tages- oder Halbtages – Seminare zum gesamten neuen Cannabisgesetz und Nebengesetzen ,
  • oder auch kürzere Seminare zu ausgewählten Einzelfragen,
  • in Modularbausteinen auf die individuellen Seminarteilnehmer angepasst,

in Abstimmung mit mir als Referent zur Auswahl stehen:

Seminarmodule zum neuen Cannabisgesetz

Exkurs 01    Historische Entwicklung Cannabiskriminalisierung

              Historie Cannabiskriminalisierung  USA

              Historie Cannabiskriminalisierung  Deutschland

Exkurs 02     Cannabislegalisierung Ländervergleich

                Legalisierung weltweit /  Legalisierung Kalifornien & Canada

              Drogentode und Drogenelend in USA & Deutschland

              Drogenkriminalität in USA & Deutschland

Drogentode durch Cannabis ?

Exkurs 03     Cannabis für medizinische Zwecke

                Historische Entwicklung medizinisches Cannabis

                Medizinisches Cannabis Deutschland seit 2017

Prolog – Unterschiede zu den  Niederlanden

Teil 1:  Problem und Ziel, Lösung, Alternativen, Haushaltsausgaben

Teil 2:   Detaillierte Erläuterung der Begriffsbestimmungen

Teil 3:  Erlaubter Besitz und Umgang mit Cannabis und Cannabissamen

Teil 4:  Gesundheitsschutz, Kinder- und Jugendschutz, Prävention

Teil 5:  Frühintervention und Suchtprävention

Teil 6: Privater Eigenanbau von Cannabis durch Erwachsene

Teil 7: Gemeinschaftlicher Eigenanbau und kontrollierte Weitergabe in Anbauvereinigungen

Teil 8: Erlaubnis für den gemeinschaftlichen Eigenanbau und die Weitergabe in Anbauvereinigungen

Teil 9a: Gemeinschaftlicher Eigenanbau in Anbauvereinigungen – Mitgliedschaftsregelungen

Teil 9b:  Anforderungen an den gemeinschaftlichen Eigenanbau von Cannabis

Teil 10: Maßnahmen zur Qualitätssicherung durch Anbauvereinigungen

Teil 11: Kontrollierte Weitergabe und Sicherung in Anbauvereinigungen

Teil 12:  Gesundheitsschutz bei Weitergabe,  Sicherung &  Transport innerhalb von Anbauvereinigungen

Teil 13: Kinder- und Jugendschutz, Suchtprävention in Anbauvereinigungen

Teil 14: Mitgliedsbeiträge und Selbstkostendeckung in Anbauvereinigungen

Teil 15: Behördliche Überwachung von Anbauvereinigungen – Dokumentations- und Berichtspflichten

Teil 16: Maßnahmen der behördlichen Überwachung von Anbauvereinigungen

Teil 17: Befugnisse der Behörden zur Überwachung von Anbauvereinigungen

Teil 18: Strafvorschriften, Rehabilitierungsmaßnahmen

Teil 19: Bußgeldvorschriften

Teil 20: Einziehung und Führungsaufsicht

Teil 21: Cannabis im Strassenverkehr

Ergänzende ausgewählten Sonderfragen können auch sein

  • Besonderheiten im Arbeitsrecht mit zu erwartenden Folgeproblemen schon bei Überstunden und Mindestlohngesetz weil Anbau und Weitergabe von Cannabis Anbauvereinigungen nur durch geringfügig beschäftigte !! Mitglieder von Anbauvereinigungen erfolgen darf,
  • ganz erhebliche Datenschutzbedenken mit Blick auf die supranationale EU – DSGVO, weil das Cannabisgesetz mit sehr detaillierten, nicht anonymisierten ! , Dokumentations- und Informationspflichten den „komplett stattlich durchleuchteten und überwachten“ gläsernen Cannabiskonsumenten fordert.

Kontaktieren sie mich per mail unter anwalt@schuebel.com, oder rufen sie an, wenn sie weitere Fragen oder Buchungsanfragen zu meinen Seminarmodulen zum neuen Cannbisgesetz haben.