Das am 23.02. 2024 vom Deutschen Bundestag in namentlicher Abstimmung mit 404 Ja-Stimmen, 226 Nein – Stimmen, 4 Enthaltungen, und 102 nicht abgegebenen Stimmen verabschiedete neue Cannabisgesetz gestattet ab dem 1.4.2024 in Deutschland grundsätzlich dem straffreien Konsum von Cannabis, und ab 01.07.2024 die Mitgliedschaft in, und den Betrieb einer, sogenannten Cannabis Anbauvereinigung mit maximal 500 Mitgliedern.
Grundsätzlich kann jeder in Deutschland Wohnsitz ansässige, oder sich dort gewöhnlich regelmäßig aufhaltende, ab 18 Jahren jetzt ab 01.07.2024 Mitglied einer Cannabis Anbauvereinigung werden, und als Heranwachsender (Alter 18-21 Jahre ) bis zu 35 g Cannabis im Monat von dieser beziehen, über Alter 21 Jahre bis zu 50 Gramm im Monat.
Zulässig ist nur die Mitgliedschaft in einer einzigen Cannabis Anbauvereinigung.
Dazu werden zahlreiche personenbezogenen Daten der Mitglieder, auch zum Umfang des monatlichen und jährlichen Cannabis Konsums des einzelnen Mitglieds , künftig nach § 16 Cannabisgesetz „nicht anonymisiert“ gespeichert, und werden von den zuständigen Aufsichtsbehörden überprüft.
Ebenso dürfen ab 01.04.2024 in der eigenen Wohnung bis zu drei Cannabis Pflanzen gleichzeitig angebaut und geerntet werden.
Das neue Cannabisgesetz normiert
- sehr strenge Dokumentations- und Informationspflichten,
- mit sehr weitreichenden behördlichen Überwachungspflichten und Überwachungsmöglichkeiten der zuständigen Aufsichtsbehörden.
Beratung, Vertretung & Seminare zum neuen Cannbisgesetz
Die Herausforderungen des neuen Cannabisgesetz erfordern neben theoretischer Gesetzeskenntnis vor allem auch künftig einen möglichst einvernehmlichen, praxisnahen, Umgang zwischen Anbauvereinigungen und Aufsichtsbehörden und allen hierbei beteiligten Mitgliedern, Präventionsbeauftragten und sonstigen Beteilgten.
Rechtsanwalt Bodo Michael Schübel verfügt seit langem über aussergewöhnlich differenzierten Einblick in die bisher sogenannte „illegale“ Cannabisszene in Deutschland und „halblegale“ in den Niederlanden, hierbei beispielsweise den Fehlerquellen bei Betriebsprüfungen von niederländischen Coffeeshops bis zur Beschlagnahme von Hanfplantagen in Privathäusern, immer wieder auch verbunden mit fehlendem Praxisknowhow auf Behördenseite.
Er steht deshalb Behörden, Anbauvereinigungen, Eigenanbauern und sonstigen Interessierten bei der Umsetzung des neuen Cannabisgesetz mit hoher Motivation als qualifizierter anwaltlicher Berater und Seminarreferent zur Verfügung.
Know how im neuen Cannabisgesetz
In diesem „vollständig neuem“ Rechtsgebiet besteht deshalb künftig nicht unerheblicher Informations- und anwaltlicher Beratungs- sowie Vertretungsbedarf. Einen qualifizierten und vergleichsweise schon detailierten Einblick dazu finden sie auch in meiner Veröffentlichung , Version 01 – Stand 28.02.24, 54 Seiten,
Das neue Cannabisgesetz aus anwaltlicher Sicht
– Informationsleitfaden für Behörden, Anbauvereinigungen, Eigenanbauer und sonstige Interessierte
der in 20 Leseeinheiten von i.d.R. 3 bis 5 min das neue Cannabisgesetz interessierten Lesern vorstellt, auszugsweise auch veröffentlicht auf anwalt.de mit den nachfolgenden Auszügen:
- Prolog – Das neue Cannabisgesetz – Unterschiede zu den Niederlanden
- Teil 2 + 3: Das neue Cannabisgesetz – Begriffsbestimmungen – Besitz und Umgang mit Cannabis und Cannabissame
- Teil 6 + 7: Das neue Cannabisgesetz – Eigenanbau & gemeinschaftlicher Anbau, Weitergabe in Anbauvereinigungen
- Teil 8 + 9: Das neue Cannabisgesetz – Anbauvereinigungen – Erlaubnis, gemeinschaftlicher Anbau, Mitgliedschaft
- Teil 15 – 17: Das neue Cannabisgesetz – Dokumentationspflichten & strenge behördliche Überwachung von Anbauvereinigungen