Nach langer politischer Auseinandersetzung hat der Bundestag am Freitag, 23. Februar 2024, und der Bundesrat am 22.03.2024 den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zum kontrollierten Umgang mit Cannabis“ (20/8704, 20/8763) gebilligt. Mit dem Gesetz soll Erwachsenen künftig der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum im privaten und öffentlichen Raum erlaubt werden. Das Gesetz sieht den legalen Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene vor. Ermöglicht wird nun der private Eigenanbau, der gemeinschaftliche nichtgewerbliche Eigenanbau und die kontrollierte Weitergabe von Cannabis durch Anbauvereinigungen.
Das Gesetz zielt den Angaben zufolge darauf ab, zu einem verbesserten Gesundheitsschutz beizutragen, Aufklärung und Prävention zu stärken, den illegalen Markt für Cannabis einzudämmen sowie den Kinder- und Jugendschutz zu verbessern.
Das veranlasste mich begleitend in 21 Leseeinheiten von i.d.R. 3 bis 5 min den Ratgeber “ Das neue Cannabisgesetz – Informationsleitfaden aus anwaltlicher Sicht, 80 s“, zusammen zu stellen, der auch „Basis – Grundlage“ meiner Seminar – Module zum neuen Cannabisgesetz ist . Er verschafft einen ausführlicheren Einblick in alle wesentlichen Regelungen des neuen Cannabisgesetz, durch die
- Tages- oder Halbtages – Seminare zum gesamten neuen Cannabisgesetz und Nebengesetzen ,
- oder auch kürzere Seminare zu ausgewählten Einzelfragen,
- in Modularbausteinen auf die individuellen Seminarteilnehmer angepasst,
in Abstimmung mit mir als Referent zur Auswahl stehen:
Seminarmodule zum neuen Cannabisgesetz
Exkurs 01 Historische Entwicklung Cannabiskriminalisierung
Historie Cannabiskriminalisierung USA
Historie Cannabiskriminalisierung Deutschland
Exkurs 02 Cannabislegalisierung Ländervergleich
Legalisierung weltweit / Legalisierung Kalifornien & Canada
Drogentode und Drogenelend in USA & Deutschland
Drogenkriminalität in USA & Deutschland
Drogentode durch Cannabis ?
Exkurs 03 Cannabis für medizinische Zwecke
Historische Entwicklung medizinisches Cannabis
Medizinisches Cannabis Deutschland seit 2017
Prolog – Unterschiede zu den Niederlanden
Teil 1: Problem und Ziel, Lösung, Alternativen, Haushaltsausgaben
Teil 2: Detaillierte Erläuterung der Begriffsbestimmungen
Teil 3: Erlaubter Besitz und Umgang mit Cannabis und Cannabissamen
Teil 4: Gesundheitsschutz, Kinder- und Jugendschutz, Prävention
Teil 5: Frühintervention und Suchtprävention
Teil 6: Privater Eigenanbau von Cannabis durch Erwachsene
Teil 7: Gemeinschaftlicher Eigenanbau und kontrollierte Weitergabe in Anbauvereinigungen
Teil 8: Erlaubnis für den gemeinschaftlichen Eigenanbau und die Weitergabe in Anbauvereinigungen
Teil 9a: Gemeinschaftlicher Eigenanbau in Anbauvereinigungen – Mitgliedschaftsregelungen
Teil 9b: Anforderungen an den gemeinschaftlichen Eigenanbau von Cannabis
Teil 10: Maßnahmen zur Qualitätssicherung durch Anbauvereinigungen
Teil 11: Kontrollierte Weitergabe und Sicherung in Anbauvereinigungen
Teil 12: Gesundheitsschutz bei Weitergabe, Sicherung & Transport innerhalb von Anbauvereinigungen
Teil 13: Kinder- und Jugendschutz, Suchtprävention in Anbauvereinigungen
Teil 14: Mitgliedsbeiträge und Selbstkostendeckung in Anbauvereinigungen
Teil 15: Behördliche Überwachung von Anbauvereinigungen – Dokumentations- und Berichtspflichten
Teil 16: Maßnahmen der behördlichen Überwachung von Anbauvereinigungen
Teil 17: Befugnisse der Behörden zur Überwachung von Anbauvereinigungen
Teil 18: Strafvorschriften, Rehabilitierungsmaßnahmen
Teil 19: Bußgeldvorschriften
Teil 20: Einziehung und Führungsaufsicht
Teil 21: Cannabis im Strassenverkehr
Ergänzende ausgewählten Sonderfragen können auch sein
- Besonderheiten im Arbeitsrecht mit zu erwartenden Folgeproblemen schon bei Überstunden und Mindestlohngesetz weil Anbau und Weitergabe von Cannabis Anbauvereinigungen nur durch geringfügig beschäftigte !! Mitglieder von Anbauvereinigungen erfolgen darf,
- ganz erhebliche Datenschutzbedenken mit Blick auf die supranationale EU – DSGVO, weil das Cannabisgesetz mit sehr detaillierten, nicht anonymisierten ! , Dokumentations- und Informationspflichten den „komplett stattlich durchleuchteten und überwachten“ gläsernen Cannabiskonsumenten fordert.
Kontaktieren sie mich per mail unter anwalt@schuebel.com, oder rufen sie an, wenn sie weitere Fragen oder Buchungsanfragen zu meinen Seminarmodulen zum neuen Cannbisgesetz haben.